19.10.2020

Änderungen der Wahlordnung zum MVG-EKD sowie der Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung

Am 9. Oktober hat der Rat der EKD die beiliegende Zweite Änderung der Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland beschlossen. Mit den Änderungen sollen rechtssichere Mitarbeitervertretungswahlen unter den besonde­ren Bedingungen der Corona-Pandemie ermöglicht werden.

So wird für Dienststellen und Einrichtungen mit mehr als 15 Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter das vereinfachte Wahlverfahren bis zum 30. Juni 2021 außer Kraft gesetzt. Weiterhin werden die Wahlvorstände nicht mehr in Mitarbeiterversammlungen gewählt, sondern durch die amtierende Mitarbeitervertretung bestimmt.

Ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 bestimmt der Wahlvorstand darüber, ob und inwieweit Mitarbeitervertretungswahlen als Briefwahlen durchgeführt werden.

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem mitversandten Rundschreiben der EKD. Die aktuelle Fassung der Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der EKD finden Sie hier

Des Weiteren hat der Rat der EKD die Dritte Änderung der Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung (DWMV) beschlossen.

In Übereinstimmung mit der staatlichen Regelung ist durch Ergänzung des§ 40 DWMV geregelt, dass die Teilnahme an Sitzungen des Werkstattrates sowie die Beschlussfassung auch mittels Video- oder Telefonkonferenzen erfolgen kann. Versammlungen der Beschäftigten in Diakonie-Werkstätten können ebenfalls im Videoformat durchgeführt werden, sofern die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Änderungen an der DWMV sind ebenfalls im EKD-Rundschreiben dargestellt.

Die aktuelle Fassung der Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung finden Sie hier