23.4.2020

Corona-Prämie für alle Beschäftigten in der Altenpflege zugesagt

Frage der Finanzierung noch offen, Bundesgesundheitsminister - Jens Spahn verspricht Klärung

In der Sitzung des Gesundheitsausschusses im Bundestag wurde am Mittwoch über die Sonderzahlungen bis zu 1.500 Euro für die Beschäftigten in der Altenpflege diskutiert. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP), der auch der DDN angehört, hatte Anfang April mit der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di einen entsprechenden Tarifvertrag ausgehandelt.

„Wertschätzung sollte auch finanziell bei unseren Beschäftigten ankommen.“ Spahn sichert zu, eine gesetzliche Grundlage für die Prämie zu schaffen

„Die Wahrnehmung und Wertschätzung unserer Mitarbeitenden in der Pflege ist in den vergangenen Wochen enorm gestiegen“, sagt Rüdiger Becker, Vorsitzender des DDN und BVAP-Vorstandsmitglied. „Die Gesellschaft hat inzwischen erkannt, dass die Pflegeberufe nicht nur systemrelevant, sondern lebensnotwendig sind. Das sollte auch in Form einer finanzellen Anerkennung bei den Beschäftigten ankommen.“ Deshalb begrüßen DDN und BVAP es, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn inzwischen zugesichert hatte, eine gesetzliche Grundlage für die Prämie zu schaffen. Dadurch werde sichergestellt, dass sie von allen Arbeitgebern gezahlt werden kann, unabhängig von ihrer Tarifbindung.

Politische Initialzündung für weitere Berufsgruppen und Einrichtungen, Krankenhäuser, Behinderten- und Jugendhilfe

BVAP und ver.di wollten mit ihrem Tarifvertrag ein deutlich sichtbares Zeichen der Wertschätzung für das enorme Engagement der Pflegekräfte setzen. Hierbei zwangen die Grenzen der Tarifzuständigkeit der BVAP und der bis dahin erfolgten Refinanzierungsversprechen der Politik zur Beschränkung auf Pflegebetriebe und Pflegekräfte. Beide Tarifvertragspartner waren sich aber in der Zielsetzung einig, dass ihre verbindliche Zusage einer Anerkennungsprämie an Pflegekräfte eine politische Initialzündung für Bund und Länder und auch Kostenträger im Hinblick auf verbindliche und refinanzierte Anerkennungsprämien für weitere Berufsgruppen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie etwa Krankenhäuser und Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe, auslösen sollte.

Nach den gestern vorgelegten Arbeitsergebnissen der vormaligen Pflegekommission ist Folgendes geplant: Vollzeitbeschäftigte, die hauptsächlich in der pflegerischen Betreuung tätig sind, also Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Alltagsbegleiter*innen, betreuungs- und Assistenzkräfte sowie Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung, sollen eine Prämie in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Alle Beschäftigten, die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit mit Pflegebedürftigen verbringen, sollen eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro erhalten – dazu gehören unter anderem auch Mitarbeitende in der Verwaltung, in der Haustechnik und in der Küche, in der Gebäudereinigung und in der Gartenpflege. Eine Prämie in Höhe von 500 Euro erhalten alle sonstigen Beschäftigten der Pflegeeinrichtungen. Auszubildende nach dem Pflegeberufegesetz erhalten eine Prämie von 900 Euro, Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig. Die Prämie soll ab Juli 2020 ausgezahlt werden.

DDN fordert schnelle und verlässliche Refinanzierung

Keine Erhöhung der Eigenanteile von den Pflegebedürftigen - keine finanzielle Belastung der Träger von Einrichtungen und Diensten

Entscheidend sei nun die Frage der Finanzierung, erklärt Becker: „Wir fordern eine schnelle und verlässliche Refinanzierung, damit der Bonus zeitnah an die Beschäftigten ausgezahlt werden kann. Die zusätzlichen Aufwendungen dürfen keine Erhöhung der von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile zur Folge haben.“ Darüber hinaus sei es zwingend notwendig, dass die Liquidität der Einrichtungen vor Auszahlung der Prämie gesichert ist: „Durch die Krise brechen vielen Pflegeanbietern Einnahmen weg, außerdem verfügen viele nur über begrenzte Eigenmittel. Zusammen mit der Politik, Gewerkschaften und weiteren Arbeitgebern wollen wir hierfür einen konstruktiven Weg finden.“ Der BVAP schlägt eine Kostenteilung zwischen Steuerzuschüssen durch Bund und Länder sowie Mitteln der Kranken- und Pflegekassen vor. „Die Anerkennung für Pflegekräfte ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Vor allem die freigemeinnützigen und kommunalen Pflegeanbieter verfügen nur über begrenzte Eigenmittel, da Überschüsse in die Hilfsangebote reinvestiert werden. Hier müssen wir eine tragfähige Lösung finden“, erklärt BVAP-Vorstandsmitglied Becker.

Bundesgesundheitsminister Spahn hat nach der Sitzung des Gesundheitsausschusses eine Klärung versprochen. Sein Ziel sei, „dass wir in den nächsten ein, zwei Wochen da auch zu einem konkreten Ergebnis für die Pflegekräfte kommen“.

Arbeitsbedingungen dauerhaft verbessern, Entgeltniveau langfristig anheben

Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen mit Ver.di über einen Tarifvertrag nach dem Ende der Corona-Pandemie

„Die Prämie ist ein starkes Signal für die Beschäftigten in der Altenpflege. Unser Ziel bleibt aber, die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege dauerhaft zu verbessern und damit die Tätigkeit in der Pflege wieder attraktiver zu machen“, so Becker. „Deshalb werden wir uns auch weiterhin an einer langfristigen Anhebung des Entgeltniveaus für diese wertvolle Arbeit einsetzen.“ Der BVAP werde nach dem Ende der Corona-Pandemie die Tarifverhandlungen mit Ver.di über einen Tarifvertrag wieder aufnehmen.