29.4.2020

DDN lehnt anteilige Finanzierung zur Prämie in der Altenpflege ab: Einrichtungen sind nicht in der Lage, die Kosten zu übernehmen

Die Bundesregierung hat eine Corona-Anerkennungsprämie für Altenpflegekräfte beschlossen. Die Bonuszahlung ist Teil eines Entwurfs für ein zweites Gesetz "zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite", den die Ministerrunde am Mittwoch billigte.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) haben im Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass zwei Drittel der Kosten für die geplante Prämie in der Altenpflege in Höhe von bis zu 1.500 Euro über die Pflegekassen finanziert werden. Das weitere Drittel sollen die Länder und gegebenenfalls die Arbeitgeber übernehmen: Sollte ein Bundesland nicht bereit sein, den Anteil voll oder teilweise zu zahlen, müssten die Einrichtungen und Dienste dafür aufkommen.

Gemeinnützige Träger haben für Prämien keine Rücklagen

Der DDN lehnt diesen Vorschlag vehement ab, weil er für die von ihm vertretenen tarifgebundenen und gemeinnützig tätigen Pflegeunternehmen nicht darstellbar wäre. Sie unterliegen besonderen, staatlich geregelten Bedingungen, müssen vorhandene Überschüsse zeitnah verwenden und können Rücklagen nur innerhalb klar festgelegter Grenzen bilden. Vor diesem Hintergrund verfügen diese Einrichtungen nicht über die nötigen Eigenmittel, um die Finanzierung eines Teils der Sonderzahlung zu übernehmen. Zudem droht dadurch, dass in dem Vorschlag die Finanzverantwortung der Länder einbezogen wird, ein Flickenteppich an Regelungen, der die Gerechtigkeitsdiskussion wieder neu anstoßen wird.

Kein finanzieller Spielraum bei den Pflegeunternehmen

Bei Arbeitnehmern dürfe nicht die Erwartung geweckt werden, dass ihre Arbeitgeber dies leisten könnten, erklärt Robert Johns, Geschäftsführer des DDN: „Die Pflegesätze werden mit den Pflegekassen prospektiv verhandelt, sind mit Kosten hinterlegt und dürfen nur einen zukünftigen Pflegesatzzeitraum betreffen. Ferner müssen sie dem Gebot der Wirtschaftlichkeit folgen. Im laufenden Wirtschaftsjahr gibt es deshalb gar keinen Spielraum der Pflegeträger für eine zusätzliche Auszahlung. Gerade in der ambulanten Pflege decken die zugebilligten Entgelte oftmals nicht die gesamten anfallenden Kosten.“

Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstehen

Träger und Anbieter der Altenpflege sind darüber hinaus aufgrund der die Corona-Pandemie auch wirtschaftlich stark betroffen: Durch eine reduzierte Inanspruchnahme ambulanter Leistungen, die Schließung von Tagespflegeeinrichtungen und die Aufnahmeverbote in der stationären Altenhilfe brechen ihnen erhebliche Einnahmen weg. „Es ist vollkommen unstrittig, dass die Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, dies ist sogar gesetzlich verankert“, sagt Rüdiger Becker, Vorsitzender des DDN. Im Sinne einer ebenso gesamtgesellschaftlichen Anerkennung schlägt der Verband deshalb vor, das eine Drittel der Kosten für die Prämie zum Beispiel aus nicht abgerufenen Geldern aus dem Pflegepersonalstärkungsgesetz zu finanzieren.

In dem Schreiben der beiden Ministerien wird außerdem erklärt, dass die Finanzierung der Prämien nicht den Eigenanteil der Pflegebedürftigen erhöhen darf. Dies werde gesetzlich geregelt, und der DDN befürwortet diesen Vorschlag.