25.5.2020

„Der Schutz der Gesundheit steht an erster Stelle“

RKI-Zahlen bestätigen die Forderungen des DDN

Mehr als 21.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen haben sich in Deutschland seit dem Beginn der Corona-Pandemie laut Robert Koch-Institut (RKI) mit dem Coronavirus infiziert. Der DDN sieht sich aufgrund dieser Zahlen in seinen Forderungen nach Arbeitsschutzmaßnahmen und regelmäßigen Tests in Pflegeheimen und Krankenhäusern bestätigt. Diese werden noch dringender durch die Forderungen, Besuchsbeschränkungen in den Einrichtungen zu lockern.

In Krankenhäusern, Praxen, Dialyseeinrichtungen und bei Rettungsdiensten verzeichnete das RKI bisher mehr als 12.300 Corona-Fälle unter den Beschäftigten. In Pflege- und anderen Wohneinrichtungen waren es über 8.900. Davon haben dem RKI zufolge mittlerweile über 20.000 Menschen die Infektion überstanden, knapp 950 Erkrankte mussten stationär behandelt werden, 66 sind gestorben (Stand 24. Mai).

„Die Zahlen machen deutlich, wie wichtig der von uns schon früh geforderte Arbeitsschutz in den Einrichtungen ist“, sagt der DDN-Vorsitzende Rüdiger Becker. Schutzmasken, Schutzkleidung, Handschuhe und Desinfektionsmittel standen in den ersten Wochen nach dem Ausbruch der Pandemie nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung. „Unsere Belegschaften mit direktem Kontakt zu den Bewohnern in den Pflegeheimen und den Patienten in den Krankenhäusern gehörten, neben den von ihnen betreuten Menschen, von Beginn an zu den besonders gefährdeten Personen“, so Rüdiger Becker. Deshalb war die Versorgung der Häuser mit Schutzmaterial immer das vorrangige Ziel des DDN.

Pandemieschutzgesetz sieht Testausweitung vor, finanziert über GKV

Mitte März hatte die niedersächsische Landesregierung, wie zuvor auch andere Länder, ein striktes Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern erlassen. Gerade in Bezug auf die aktuelle Forderung, wiederkehrende Besuche zu ermöglichen, sind regelmäßige Tests in den Einrichtungen der nächste wichtige Schritt, um die Verbreitung des Coronavirus’ zu vermeiden. Diese sind im Zweiten Pandemieschutzgesetz vorgesehen, das Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche beschlossen haben: Die Test sollen auch unabhängig davon, ob jemand Symptome zeigt, vorgenommen und über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden.

**Ausreichende Testkapazitäten sind gegeben **

Der Interessenverband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) hatte in der vergangenen Woche bekanntgegeben, dass die von ihm vertretenen über 200 Einrichtungen auf eine Ausweitung der sogenannten PCR-Tests vorbereitet seien. Die Zahl der vorgenommenen Tests sei in der vergangenen Woche auf 364.700 gesteigert worden, die möglichen Kapazitäten lägen bei 845.000 PCR-Tests wöchentlich. Man sei somit in der Lage, die Tests bei Risikogruppen, in Pflegeheimen und Krankenhäusern, bei Kontaktpersonen und dem gelegentlich auftretenden Ausbruchsgeschehen bedarfsgerecht durchzuführen, sodass Ergebnisse schnell vorliegen.

Der DDN geht aufgrund des beschlossenen Zweiten Pandemieschutzgesetzes und der freien Kapazitäten nun davon aus, dass die Einrichtungen in Niedersachsen zeitnah in die Lage versetzt werden, die präventiven Tests beauftragen zu können. „Wir wollen doch alle dasselbe, egal ob wir Politiker, Patient, Bewohner, Beschäftigte oder Betreiber einer Einrichtung sind“, sagt Becker. „Es soll den Menschen gut gehen: Patienten in Krankenhäusern sollen gesund werden, Bewohner in Seniorenheimen sollen bestmöglich gepflegt und betreut werden und am sozialen Leben teilhaben. Unter anderem, indem sie Besuch von Familie und Freunden bekommen. Dabei müssen wir es unbedingt vermeiden, uns gegenseitig zusätzlichen Risiken auszusetzen. Der Schutz der Gesundheit steht an erster Stelle.“