19.4.2018

EuGH-Urteil: Kirchen in Niedersachsen wollen Richtlinien überprüfen

Nach dem Luxemburger Urteil über die Bevorzugung von Kirchenmitgliedern bei Stellenbesetzungen wollen die evangelischen Kirchen in Niedersachsen ihre Richtlinien für die Einstellung von Mitarbeitern überprüfen. "Wir werden die Urteilsbegründung im Detail auswerten und bei der Umsetzung der Loyalitätsrichtlinie in unseren Kirchen berücksichtigen", erklärten die leitende Kirchenjuristin Stephanie Springer und Diakonie-Vorstandssprecher Hans-Joachim Lenke am Dienstag in Hannover. Kirche und Diakonie beschäftigen in Niedersachsen mehrere Zehntausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Springer ist Mitglied im Rat der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am Dienstag entschieden, dass beim Verlangen einer Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für die Arbeit in einer kirchlichen Einrichtung "objektiv" ein direkter Zusammenhang zwischen der Konfession und der Tätigkeit bestehen muss. Das Verlangen einer Kirchenmitgliedschaft in der Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber im Einzelfall müsse zudem gerichtlich überprüfbar sein, urteilten die Richter in Luxemburg. Die bestehende Loyalitätsrichtlinie nehme bereits wichtige Forderungen des EuGH auf, erklärten Kirche und Diakonie in Niedersachsen. Darin bestimmten die Kirchen, für welche Tätigkeiten die Zugehörigkeit zur evangelischen oder einer anderen christlichen Kirche zwingend erforderlich sei. Zugleich definierten sie, unter welchen Bedingungen Ausnahmen möglich seien. "In der Tradition deutscher Verfassungsrechtsprechung ist die Formulierung der Kriterien ein originäres Recht der Religionsgemeinschaften", betonen Springer und Lenke: "Der EuGH ermahnt uns in seinem Urteil, die Regelungen klar zu beschreiben, konsequent umzusetzen und den Bezug auf den kirchlichen Auftrag zu benennen."

Auszug aus der Pressemeldung der Diakonie in Niedersachsen