17.12.2021

Fünfte Pflegekommission konstituiert sich

Das Bundesarbeitsministerium hatte im März dieses Jahres das Verfahren zur Berufung der fünften Pflegekommission eingeleitet. Am 17. Dezember wird sich die fünfte Pflegekommission konstituieren. Die achtköpfige Kommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeit- bzw. Dienstgebern und Arbeit- bzw. Dienstnehmern der Pflegebranche. Nach den Regelungen des Pflegelöhneverbesserungsgesetzes, das am 29. November 2019 in Kraft trat, wurde die Pflegekommission dauerhaft mit fünfjähriger Amtszeit eingerichtet.

Laut einer Sprecherin des BMAS sind als Verbände vertreten in der 5. Pflegekommission:

• Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbands (Dienstgeber- und Dienstnehmerseite)

• Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (Dienstgeber- und Dienstnehmerseite)

• bpa Arbeitgeberverband

• Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes

• Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Die Regelungskompetenz der Pflegekommission ist unverändert

Durch die bisherigen vier Pflegekommissionen sind die Mindestentgelte für Pflegehelfer(innen) seit 2010 kontinuierlich und im Vergleich zu den sonstigen Tarifentgelten überproportional gestiegen. Seit dem 1. September 2021 gilt für Pflegehelfer(innen) in Deutschland ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 12 Euro pro Stunde und erstmals ein Mindestlohn in Höhe von 15 Euro pro Stunde für Fachkräfte im Bereich der Altenpflege.