03.12.2019

Kirchengesetz zur Neuordnung des Mitarbeitervertretungsrechts und der Gerichtsbarkeit in mitarbeitervertretungsrechtlichen Streitigkeiten beschlossen

Die Landessynode der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers hat zum Abschluss ihrer Tagung am 29. November 2019 ein Kirchengesetz zur Neuordnung des Mitarbeitervertretungsrechts und der Gerichtsbarkeit in mitarbeitervertretungsrechtlichen Streitigkeiten beschlossen. Gleiches beschlossen eine Woche zuvor die Synoden der ev.-luth. Landeskirchen in Braunschweig, Schaumburg und Oldenburg. Inhalt des Gesetzes ist, das Mitarbeitervertretungsrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) in seiner jüngsten Fassung zu übernehmen und das bis zum 31.12.2019 geltende Mitarbeitervertretungsgesetz der Konföderation (MVG-K) zu ersetzen. Dabei geht es laut Veröffentlichungen der Kirchen zu diesen Beschlüssen um eine Harmonisierung der einschlägigen Bestimmungen in den Kirchen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen unter Maßgabe des Mitarbeitervertretungsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland. Dieses Gesetz bezieht auch Einrichtungen der Diakonie mit ein. Durch die in diesem Gesetz enthaltenen Regelungen für ein obligatorisches Einigungsstellenverfahren sowie erweiterte Mitbestimmung bei ordentlichen Kündigungen und bei Fällen kurzfristig erforderlicher Änderungen hinsichtlich Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit werden gerade für diakonische Einrichtungen erhebliche Auswirkungen dieser Rechtsänderung erwartet. Der Text des „Kirchengesetz zur Neuordnung des Mitarbeitervertretungsrechts und der Gerichtsbarkeit in mitarbeitervertretungsrechtlichen Streitigkeiten“ in der von den Synoden beschlossenen Fassung ist bisher nicht veröffentlicht.