19.3.2013

Symposium „Werkverträge“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Erwartungsgemäß wurden unterschiedliche Standpunkte und Erwartungshaltungen an den Gesetzgeber formuliert.

Zu den Fragen des rechtmäßigen Gebrauchs, bzw. Missbrauchs von Werkverträgen in der Wirtschaft hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen öffentlichen Informationsaustausch von Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Recht und Politik zu organisiert.

Das Symposium hat am 11. März 2013 in Berlin stattgefunden. Die Ministerin Frau von der Leyen vermied eine Festlegung, ob gesetzgeberischen Handlungsbedarf besteht. Sie leitet das Symposion u.a. mit folgenden Worten ein: „Es gibt also, das möchte ich gleich vorweg stellen, gar keinen Grund, den klassischen Werkvertrag einzuschränken oder zu verbieten. Aber wir sind hier heute zusammengekommen, weil wir auch die Tendenz sehen, dass missbräuchliche oder gar rechtswidrige Vertragskonstruktionen die Überschrift "Werkvertrag" tragen. Problematisch wird es zum Beispiel, wenn die Kriterien eines Werksvertrages nicht eingehalten oder wenn Konstruktionen nur zum Schein gewählt werden und eigentlich eine ganz andere Vertragsbeziehung dahinter steht, die durch das Etikett "Werkvertrag" verdeckt wird. Wir sehen Tendenzen, dass ein Werkvertrag nur als solcher bezeichnet wird, aber nach den tatsächlichen Verhältnissen eher eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt oder ein reguläres Arbeitsverhältnis, also eine typische sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung“. Informativ ist das einführende Referat von Prof. Maschmann aus Mannheim, der anhand verschiedenster Statistiken und Übersichten eine gute Grundlage legte. Die Materialien sind auf den Internetseiten des BMAS zum Download bereit gestellt. Es scheint deutlich geworden zu sein, dass das bisher vorhandene Wissen, wie Unternehmen verschiedener Branchen Werkverträge heute nutzen, nicht auf einer breiten Empirie beruht. Das Ministerium hat daher im Sinne einer Machbarkeitsstudie prüfen lassen, wie eine geeignete Datenbasis für eine Untersuchung der Verbreitung und Problemlagen von Werkverträgen geschaffen werden könnte