23.5.2023

Ver.di fordert mit Petitionsaufruf „gleiche“ Rechte für Kirchenangestellte

Die Gewerkschaft ver.di hat eine Petition gestartet, in der sie gleiche Rechte für kirchlich Beschäftigte fordert. Angestellte bei Kirchen, Caritas und Diakonie seien durch Sonderregeln für die Kirchen gegenüber weltlich Beschäftigen diskriminiert. Die Petition wird natürlich auf der vom Diakonischen Werk finanzierten, überwiegend als Verdi-Propagandahomepage betriebenen Homepage der AGMAV Niedersachsen unterstützt.

Die DGB-Gewerkschaft fordert mit ihrer Unterschriftenaktion den Gesetzgeber zum Handeln auf: Sie fordert in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Aufruf volle Mitbestimmung in Kirchenbetrieben und ein Ende von Kündigungen nach „privaten Entscheidungen“ wie etwa einen Kirchenaustritt. Laut ver.di haben „auch im Jahr 2023 die Beschäftigten von Kirchen, Diakonie und Caritas nicht dieselben Rechte wie Kolleginnen und Kollegen in weltlichen Betrieben“. Kirchliche Arbeitgeber könnten Beschäftigte kündigen, wenn diese aus der Kirche austreten. Sicherlich nicht zufällig wird hier nicht erwähnt, dass solche Kündigungen anlässlich Kirchenaustritts nur dann rechtlich zulässig erfolgen können, wenn der Kirchenaustritt erkennbar als Kundgabeakt der Missbilligung der Kirche erfolgt.

Außerdem hätten kirchlich Beschäftigte geringere Mitbestimmungsrechte und könnten daher schlechter Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen nehmen. Weiterhin wird beklagt, dass im kirchlichen Arbeitsrecht keine Sonderrolle der Gewerkschaften gewährleistet sei. Gewerkschaften würden im Kirchenrecht ausgegrenzt In weltlichen Betrieben hätten sie zum Beispiel das Recht, die Initiative zur Gründung von Betriebsräten zu ergreifen, Kandidatenlisten einzureichen und an Betriebsversammlungen oder Betriebsratssitzungen teilzunehmen. Hingegen komme das Wort Gewerkschaft weder im katholischen noch im evangelischen Mitarbeitervertretungsrecht überhaupt vor.

Ausführlich und in sehr angemessener Weise argumentieren Prälat Dr. Martin Dutzmann, Bevollmächtigter der EKD, und Dr. Kruttschnitt, Vorstand im EWDW, in einem als Reaktion auf einen an die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen gerichteten offenen Brief der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich (buko) verfassten Schreiben (Anlage) gegen die nun wiederum erneut im Petitionsaufruf erhobenen nicht zu rechtfertigende Vorwürfe.