06.4.2020

ver.di und Arbeitgeberverband BVAP einigen sich auf Tarifvertrag für Corona-Sonderprämie von 1500 Euro in der Pflegebranche

Die Tarifvertragsparteien werden die Allgemeinverbindlichkeit beantragen

Am Wochenende haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Bun-desvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf Eckpunkte eines Tarifver-trages für eine Sonderprämie aufgrund der besonderen Belastung der Beschäftigten in der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Pflege in der Corona-Krise geeinigt. Be-schäftigte in Vollzeit erhalten danach mit dem Juli-Gehalt eine Sonderprämie von 1.500 Euro, Teilzeitbeschäftigte einen Anteil entsprechend ihren tatsächlich geleisteten Stunden. Die Prämie soll an Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und Pflegeleitungen gezahlt werden. Auch Alltagsbegleiterinnen und –begleiter, Betreuungskräfte und Assistenzkräfte sind einbezogen. Hierbei haben sich die Tarifvertragsparteien am Geltungsbereich des Pflegemindestlohnes orientiert. Auszubildende in der Pflege sollen eine Prämie erhalten, die 900 Euro beträgt.

Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, erklärte: Wir wollen, dass die Pflegekräfte in der Altenpflege eine Prämie bekommen, unabhängig davon, ob sie einen Tarifvertrag ha-ben oder nicht. Deshalb werden wir beantragen, dass der Tarifvertrag für allgemeinverbind-lich erklärt wird und alle Arbeitgeber diese Prämie zahlen müssen - auch die kommerziellen Anbieter, die faire Löhne für die verantwortungsvolle Arbeit in der Pflege verweigern.“

Für die BVAP weist Vorstandsmitglied Rüdiger Becker darauf hin, dass die Prämie eine An-erkennung der besonderen Belastung in dieser Krise sei und keineswegs eine angemessene Vergütung für die auch im Alltag verantwortungsvolle, oft auch belastende und zu schlecht bezahlte Arbeit ersetze. Deshalb würden BVAP und ver.di auch weiter daran arbeiten, einen Tarifvertrag abzuschließen, der auf alle Arbeitgeber erstreckt werden soll. „Die Corona-Pandemie führt allen vor Augen, wie wichtig die Versorgung von alten und pfle-gebedürftigen Menschen ist. Markt und Wettbewerb haben hier nichts verloren, die Politik muss hier dringend umsteuern“, sagte Sylvia Bühler. Klar sei aber, dass auch dieser Weg keinen umfassenden Tarifvertrag, der alle Beschäftigten in den Einrichtungen erfasst und die Arbeitsbedingungen umfassend regele, ersetzen könne, so Bühler.

BVAP-Vorstandsmitglied Gero Kettler weist zum weiteren Vorgehen darauf hin, dass der Tarifabschluss unter Gremienvorbehalt stehe und die jeweiligen Entscheidungsgremien der Tarifvertragsparteien auch ohne persönliches Zusammenkommen zeitnah über das Ergebnis beraten werden. Wichtig sei den Tarifvertragsparteien, dass Altenpflegeheime und ambulante Dienste unver-züglich mit Schutzausstattung versorgt würden. Hier sitze man auf einem Pulverfass, das kein Geld der Welt ausgleichen könne, warnen Kettler und Bühler übereinstimmend.