20.9.2018

Verordnung über Personaluntergrenzen in der Pflege

Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Verordnungsverfahren über Personaluntergrenzen in der Pflege eingeleitet. Die Verordnung ist das Ergebnis gescheiterter Verhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen. Die Parteien sollten die Personaluntergrenzen für pflegesensitive Krankenhausbereiche selbst festlegen. Nachdem dies nicht erfolgte, werden diese Grenzen nun durch das Bundesgesundheitsministeriums festgelegt. Ab dem 1.1.2019 sollen in vier Krankenhausbereichen Personaluntergrenzen gelten und zwar in der Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und in der Unfallchirurgie. Die Untergrenze ergibt sich aus einer maximalen Anzahl von Patienten pro Pflegekraft. Unterschieden wird dabei sowohl zwischen Tag- und Nachtschichten als auch zwischen Wochentagen und Wochenenden. Auch Feiertage werden berücksichtigt. Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung soll am 1.10.2018 in Kraft treten. Die Untergrenzen gelten dann ab dem 1.1.2019. Werden die Untergrenzen nicht eingehalten, kommt auf die Krankenhäuser ein Vergütungsabschlag zu. Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer werden für eine Überprüfung eingesetzt.